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Hinweise zu (ISDN/Analog) Alarm-Übertragungsgeräten an NGN-Anschlüssen
Wichtig:
nachstehende Ausführungen betreffen nicht nur für die Sendeseite = AWUG beim Kunden, sondern auch die Empfängerseite = Alarmempfangseinrichtung in der NSL/NSZ.
Was sind NGN-Anschlüsse:
Die Abkürzung NGN steht für Next-Generation-Network. Es beschreibt die technische Möglichkeit, Telefonie, Internet und Fernseh-Kabelanschluss (IP-TV) über ein IP-basiertes Netzwerk zu betreiben. Die einzelnen Dienste werden dann nicht wie bislang üblich mit mehreren unterschiedliche Verfahren übertragen, sondern einheitlich in Form von IP-Paketen übermittelt.
Unterschiede zwischen normalen ISDN/Analog- und NGN-Anschlüssen:
Bei normalen ISDN/Analog-Anschlüssen übernimmt die Vermittlungsstelle der Telekom o.ä. die Aufgaben der Leitungsvermittlung. Die angeschlossenen Geräte haben eine physikalische Verbindung mit der Vermittlungsstelle. Über diese Verbindung wird auch eine Spannung eingespeist, welche von einem Endgerät genutzt werden kann, um auch bei Stromausfall noch funktionieren zu können.
Im ISDN stehen neben den Sprach- auch Datenverbindungen zur Verfügung. Bei sogenannten leitungsvermittelten Verbindungsarten steht zu jeder Zeit die gleiche Bandbreite zur Verfügung. Beim Analog- Anschluss sind ebenfalls Datenverbindungen (z.B. Modem, TELIM) möglich, jedoch werden diese durch Töne übertragen und erfordern deshalb eine hohe Qualität der Verbindung
Aufgrund des Aufbaus eines NGN-Anschlusses müssen sich alle angebotenen Dienste (Telefonie, Internet, IP-TV) die Leitung „teilen“. Ohne Bandbreitengarantie für einzelne Dienste kann es also zu Engpässen kommen und beispielsweise eine Telefonverbindung gestört werden, was bei Datenverbindungen zu Fehlern oder Abbrüchen führen kann.
Auch kann vom Anbieter eine Komprimierung der Telefonie-Daten vorgenommen werden um die benötigte Bandbreite zu verringern. Dabei gehen aber besonders für die analogen Datenverbindungen wichtige Informationen verloren, die dazu führen können, dass entweder keine fehlerfreie Verbindung zustande kommt oder im schlimmsten Fall gar keine Verbindung aufgebaut werden kann. Hinzu kommt, dass IPVerbindungen nicht synchron sind, d.h. die Daten können unterschiedlich schnell am Ziel ankommen und es ist kein kontinuierlicher Strom an Daten garantiert. Dies kann u.a. ein Echo in einer Sprachverbindung hervorrufen und muss entsprechend reduziert werden, was wiederum Einfluss auf die analoge Datenverbindungen hat.
Für den Bereich ISDN-Datenverbindungen kommt erschwerend hinzu, dass bei NGN-ISDN-Leitungen meist keine reine ISDN-S0-Busschnittstelle vorhanden ist. Gerade im Bereich Datenverbindungen über ISDN fehlt im NGN-ISDN die Möglichkeit der unterschiedlichen Dienste-Bereitstellung (Sprache, Daten, Digital-Fax, etc.). Es wird lediglich von einer Sprachverbindung ausgegangen, dadurch unterliegen Datenverbindungen dem Zufälligkeitsprinzip bzw. werden unmöglich.
Für beide Anschlussarten (ISDN/Analog) bei einem NGN-Anschluss gilt, dass eine Überwachung der Leitung nicht bzw. nur unzureichend möglich ist. Bei einem NGN-Anschluss bildet der Media-Gateway (IAD) den Netzabschluss des NGN-Anschlusses. Dieser stellt für die entsprechenden Dienste des NGN die Anschlüsse und bereitet die Daten für den Transport über IP vor. Eine Leitungsüberwachung ISDN/Analog ist in diesem Fall nur bis zum Media-Gateway möglich. Dies lässt aber keine Rückschlüsse zu, ob eine Telefonverbindung tatsächlich aufgebaut werden könnte. Erst beim Verbindungsaufbau kann festgestellt werden, ob die Leitung zur Verfügung steht.
Folgen für die Alarmübertragung:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass NGN-Anschlüsse für die bisherigen bedarfsgesteuerten Alarmübertragungsarten über ISDN bzw. Analog nicht geeignet sind. Die geforderte Leitungsüberwachung (Schicht-1-Überwachung) ist nicht erfüllbar. Eine Notstromversorgung und korrekte Übertragung der Daten kann nicht verbindlich sichergestellt werden. Die zufällige Übermittlung von Datenpaketen stellt für Gefahrenmeldeanlagen ein nicht hinzunehmendes Risiko dar.
Ergänzende Informationen zu MSAN-POTS (simulierte analoge Anschlüsse) können hier nachgelesen werden.
Lösung:
Bei Nutzung von NGN-Anschlüssen ist als Primärweg die Internetanbindung in Form einer virtuellen Standleitung (vSl) mittels einem IP-fähigem Übertragungsgerät zu wählen. Der Ersatzweg ist auf die bisherige Weise mit ISDN oder Analog bei einem ALL-IP-Anschluss nicht möglich. Hier eignet sich als Ersatzweg nur der Funkweg (z.B. GPRS/UMTS).
Die Funktionssicherheit des im NGN zwingend erforderlichen Router muss gegen Stromausfall mittels einer USV gewährleistet werden.
© BHE e.V. 05/2009
© DST GmbH 07/2016
Schreiben der Telekom zum Thema "IP-Migration"
<Zitat>
Nach aktuellen Planungen wird spätestens Ende 2018 das Netz bundesweit komplett auf die neue Zukunftstechnologie umgestellt sein. Die Erweiterungen und Erneuerung des Netzes sind bereits voll im Gang.
Die Umstellung der Netzstruktur auf IP-basierte Technik hat ebenso Auswirkungen auf telekomfremde Anwendungen und Dienste. Hierzu zählen unter anderem Gefahrenmeldeanlagen, Haus- oder Aufzugsnotrufsysteme sowie EC-Cash Terminals und Arztabrechnungssysteme. Wurden diese Anwendungen bisher auf anlogen oder digitalen ISDN-Anschlüssen betrieben, müssen sie nun für die neue IP-Welt fit gemacht werden. Denn nur wenn die Endgeräte IP-fähig sind, kann die volle Funktionalität am IP-basierten Anschluss der Telekom gewährleistet werden.
</Zitat>
© Telekom 10/2014