Die Deutsche Eletrotechnische Kommission im DIN und VDE (Normverfasser) hat bereits 1996 darauf verwiesen, dass Gefahrenmeldeanlagen ohne Wartungs-/Überprüfungsvertrag nicht der Norm entsprechen!
Die Intervalle für Wartungs-/Überprüfungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden in Normen geregelt. Gemäß DIN VDE 0833 Teil 1 sind Überpüfungen / Inspektionen grundsätzlich viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Wartungen sind - je nach Herstellerangaben - mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Zunehmend stellt man fest, dass Instandhaltungen / Wartungen von Gefahrenmeldeanlagen (GMAs) und Alarmepfangseinrichtungen (AEs) nur noch von unzureichend oder gar nicht fachgerecht ausgebildeten Betrieben ausgeführt wird. Kosten sparen ist die Devise und möglichst ein preisgünstiger Anbieter soll das Nötigste ausführen. Dabei bleibt jedoch kaum Zeit, neben der reinen Störungsbeseitigung eine fachgerechte, vorbeugende Instandhaltung durchzuführen.
Hinzu kommt, dass die rein kaufmännische Geschäftsführungen selten technische Zusammenhänge und Argumentationen in der Sicherheitsbranche fachlich nachvollziehen können. Daher haben wir einige Argumente zusammengetragen, die Sicherheitsfachkräfte bei Gesprächen mit Kunden in Fragen der notwendigen fachgerechten Wartung/Instandhaltung helfen können.
Unbestritten dürfte hierbei sein, dass Sicherheitsfachbetriebe gegenüber reinen Elektrofachbetrieben sich permanent (= jeden Tag) mit der Materie "GMA" bzw. "AE" beschäftigen und sich immer weiter bilden. Sie besitzen auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung das inhaltlich logische Verständnis für die Funktionsweise von GMAs bzw. AEs. Sie erkennen mit geübten Handgriffen und Blicken die Schwachstellen und sind in der Lage Funktionen auszuwerten und zu definieren. Auch wissen sie um die Notwendigkeit von z.B. Softwareaktualisierungen umfassendes. Dies ist besonders in der heute eingesetzten BUS-Technik und Fernbetreuung ein ganz besonderer Vorteil für den Kunden. Sicherheitsfachbetriebe sind einer ständigen Weiterbildung verpflichtet und gewährleisten dadurch ihren Kunden ein hohes Mass an Funktionssicherheit.
Verschleiß aufdecken
Grundsätzlich muss die Sicherheitsfachkraft bei jedem dieser Gespräche verdeutlichen, dass Gefahrenmeldeanlagen keine starren Gebilde sind, die nach der Errichtung unverändert bleiben. Eine GMA funktioniert nun mal 365 Tage im Jahr und dies 24 Stunden am Tage. Der Betreiber bestimmt durch z.B. einer Scharf-/Unscharfschaltung nur, ob eine detektierte Meldung von der Gefahrenmeldezentrale ausgewertet und an Alarmgeber weitergeleitet werden soll oder nicht. Jede GMA und AE verändert sich im Betrieb. Sie unterliegen Verschleißerscheinungen, die es im Rahmen einer fachgerechten Wartung/Instandhaltung aufzudecken gilt. Für elektrotechnische Laien lässt sich dieser technische Zusammenhang ganz grob mit den Bremsen eines Autos vergleichen. Je nach Art der Fahrweise nutzen sich Bremsbeläge und Bremsscheiben ab und müssen regelmäßig kontrolliert und instand gehalten werden.
Fachverantwortung des Sicherheitsfachbetriebes
Genau diese regelmäßige Wartung und Instandhaltung wird auch durch den Gesetzgeber (Energiewirtschaftsgesetz, BGliche Vorschriften in Verbindung mit den DIN-VDE-Normen sowie dem VdS) vom Sicherheitsfachbetrieb gefordert. Dieser Pflicht kann sich kein Sicherheitsfachbetrieb entziehen. Des weiteren besitzt der Sicherheitsfachbetrieb auch eine Fachverantwortung, welche auch nicht durch Anweisungen von fachfremden Personen außer Kraft gesetzt werden kann. Durch diese gesetzlich verankerte Fachverantwortung ist der Sicherheitsfachbetrieb gezwungen, den ordnungsgemäßen Zustand der Gefahrenmeldeanlage (GMA) bzw. der Alarmempfangseinrichtungen (AE) aufrecht zu erhalten.
Verhinderung von Ausfällen
Ein unschlagbares Argument für die fachgerechte Wartung/Instandhaltung ist die Verhinderung von Ausfällen einer GMA bzw. AE. Eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung durch den Sicherheitsfachbetrieb sorgt für hohe und zuverlässige Betriebssicherheit. Ein Sicherheitstechniker kennt anlagenspezifische Probleme und die Auswirkungen auf den Funktionsablauf wesentlich besser als reine Elektrofachkräfte, welche sich ständig in die Ablaufprozesse von GMAs und AEs einarbeiten müssen. Durch eine vorbeugende Instandhaltung kann der Sicherheitstechniker bereits im Vorfeld auf Schwächen innerhalb der Anlage reagieren. So macht es zum Beispiel Sinn, Notstromeinrichtungen bereits nach dem Erreichen einer gewissen Lebenszeit vorsorglich im Rahmen einer planmäßigen Umstellung (z.B. bei Umbauarbeiten / Softwareaktualisierungen etc.) ) zu erneuern. Hierdurch kann ein unplanmäßiger Stillstand z.B. bei einem Stromausfall verhindert werden.
Keine Instandhaltung: hohe Reparaturkosten
Ein weiteres Argument für die vorbeugende Instandhaltung: Schäden in GMAs und AEs bedingt durch alterschwache oder nicht fachgerecht gewartete elektrische Anlagenteile ziehen unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten nach sich. So kann zum Beispiel die regelmäßige elektrische und mechanische Kontrolle Schäden (wie Ausfälle) und Reparaturen vermeiden helfen.
Auch Brandschäden, die auf eine nicht fachgerechte oder nicht kontinuierlich durchgeführte Wartung und Instandhaltung zurückzuführen sind, werden zunehmend durch die Feuerversicherer nicht mehr vollständig oder gar nicht reguliert.
Die Brandschadenstatistik der Feuerversicherer weist bis heute Schäden, die auf eine mangelbehaftete elektrische Anlage zurückzuführen sind, als zweitgrößte Schadensgruppe aus. Dies ist Grund genug für die Feuerversicherer ein starkes Augenmerk auf den Zustand einer elektrischen Anlage bei Versicherungsabschluss zu werfen, wovon auch die Versicherungsprämie abhängt und damit wiederum erhöhte Betriebskosten für den Betreiber verbunden sind.
Fazit:
Wartung und Instandhaltung haben für den Betreiber einen wirtschaftlichen Vorteil! Eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung von GMAs und AEs durch einem Sicherheitsfachbetrieb erfüllt die rechtlichen Auflagen. Sie ist für jeden Betreiber einer Gefahrenmeldeanlage gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), BGV A3, DIN-VDE-Normen und VdS zwingend vorgeschrieben. Sie ist zudem wirtschaftlich, da sie frühzeitig Mängel aufdeckt, die Störanfälligkeit vermindert, Betriebsunterbrechungen und Stillstände sowie Schäden und hohe Reparaturkosten verhindert. Sie gewährleistet die geforderte Funktionssicherheit und zudem den Versicherungsschutz.
Nichts ist schlimmer, als wenn eine Gefahrenmeldeanlage genau dann nicht korrekt funktioniert, wenn es gilt eine Gefahr frühzeitig zu erkennen und zu melden. Vertrauen Sie einem "Sicherheitsfachbetrieb" - da weis man was man hat!
