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 Service und Pflege 

"Damit auch Ihre Gefahrenmeldeanlage stets zuverlässig funktioniert"

Service und Pflege von Gefahrenmeldeanlagen ist die Basis
für funktionierende / erfolgreiche Sicherheit
-
Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Instandhaltung -


Sicherungsanlagen, z.B. Einbruch- oder Brandmeldeanlagen, sind hochwertige elektronische Systeme zum Schutz von Leben und Sachwerten. An dieser hochwertigen Elektronik können jedoch, im Zeitablauf durch verschiedenste Umwelt-, aber auch Umgangseinflüsse, (versehentliche) Beschädigungen oder ähnliche Störungen auftreten.

Grundsätzliches:
Zur Vermeidung der Risiken wie Falsch- oder Fehlalarme müssen Sicherungsanlagen regelmäßig von einer Fachfirma auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Ist ein Inspektion-, Überprüfungs-, Wartungsvertrag mit einem Intervall von „einmal jährlich“ vertraglich vereinbart, so kann es sich nach den aaRdT ausschließlich nur um die Ausführung einer Wartung handeln. Ist der Vertrag mit einem Intervall von mehr als „einmal jährlich“ vereinbart, so ist mindestes einmal im Jahr die Wartung und – je nach Vertragsart - sind die weiteren Termine als Inspektion und/oder Überprüfung durchzuführen. Das Leistungsmerkmal Instandhaltung (beinhaltet die Instandsetzung) ist ein kein Bestandteil der VDE sondern ein zusätzliches Vertragsmerkmal welches individuell zwischen den Vertragspartner als Bestandteil eines Vertrages oder als gesonderter Vertrag vereinbart werden kann

Die Wartungen/Inspektionen müssen durch eine sog. "sachkundige Person" durchgeführt werden. Diese muss über eine umfassende Qualifikation gem. VDE 0833-1, 2.15 und eine spezifische Schulung des Herstellers verfügen. Weitere Anforderungen z.B. eine BHE- oder eine VdS-Prüfung können durch einen Sachversicherer zusätzlich vorgegeben werden

Begriffserklärungen:

Inspektion:
dient der Feststellung und Beurteilung des IST-Zustandes einer Anlage. Grob gesprochen geht es hier darum zu prüfen, ob eine Anlage in Ordnung ist oder nicht und zu beurteilen, was an der Anlage ggf. defekt ist. Die Inspektion findet ein- bis dreimal jährlich zusätzlich zur Wartung statt und es werden alle primären Anlagenteile wie Batterien und Alarmgeber auf Funktion geprüft. Alle anderen Anlagenteile werden Stichprobenartig getestet bzw. nur durch eine Sichtkontrolle geprüft.
Überprüfung:
entspricht gleichsam der Inspektion jedoch werden zusätzlich alle sekundären Anlagenteile stichprobenartig auf z.B. innere Verschmutzung geprüft.
Wartung:
umfasst alle präventiven Maßnahmen zur Einhaltung des Sollzustandes einer Anlage und beinhaltet die Inspektion, die Überprüfung auf alle primären und sekundären Anlagenteile. Hier geht es also um die vorbeugende Pflege- und Justierarbeit sowie den Austausch von Verschleißteilen wie z.B. Batterien *1. Die Wartung findet mindestens einmal jährlich statt.
(*1 = Soweit im Vertrag der Kostenträger für die Materialkosten der ausgetauschten Verschleißteile nicht ausdrücklich vereinbart ist, gehen diese zu Lasten des Anlagenbetreibers = Standardfall)
Instandsetzung:
beinhaltet alle Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes einer Anlage. Hier erfolgt ggf. die Reparatur einer defekten Anlage.
Instandhaltung:
In Fachkreisen spricht man von einem Instandhaltungsvertrag, welcher die Inspektion, die Überprüfung, die Wartung sowie die Instandsetzung beinhaltet. Es wird bei Instandhaltungsverträgen unterschieden, ob alle Ersatz- und Verschleißteile im Vertrag enthalten sind (= Variante 1) oder dieselben nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet werden (= Variante 2).  

Quellen: VDE0833 sowie BHE

Unser Ziel: "Größtmögliche Sicherheit....


 "Zum Schutze des Menschen und seiner Güter" © 


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