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 IP ...die Zukunft ab 2015 

Der Zug fährt bereits!


Wissenswertes
Die Telekommunikationsbranche steht in den nächsten Jahren vor einem gewaltigen Umbruch. Bisher getrennte Dienste wie Telefonie, Datendienste, Standleitungen werden Zug um Zug in ein neues IP-gestütztes Netzwerk (Next-Generation-Network = NGN) überführt. Für die Netzbetreiber ist hinsichtlich der Ressourcenbereitstellung dadurch nur noch der Betrieb für ein gemeinsames IP-Netz erforderlich.

Die bisherigen Dienste werden in den nächsten Jahren abgekündigt. Dies bedeutet das die Services der „konventionellen“ Dienste reduziert werden und nach einer Übergangszeit diese dann gänzlich eingestellt werden. Diese Diensteüberführung zu NGN wird letztlich eine nicht unerhebliche (= dramatische?) Auswirkung auf die bisher etablierten Techniken der Übertragung von Gefahrenmeldeanlagen bei den Endkunden sowie bei den Alarmempfangsstellen haben. Was bleibt den Anwendern übrig?

NGN und prEN 50518-1:2008
Während die Diensteüberführung (zu NGN bis 2015) die bisherige „Qualität“ der Übertragung eindeutig reduzieren (die entstehenden Risiken sind: • Verfügbarkeit • Manipulation • Sicherheit - siehe Grafik-NGN) wird, kommt im Zuge der Einführung der Europanorm prEN 50518-1:2008 (ab etwa Mitte 2010) somit eine nicht unerheblich Kosteninvestition auf die Alarmempfangsstellen zu um eine VdS-Anerkennung im Unternehmen (weiter) zu erhalten.

Konsequenzen
Für viele Wachdienste könnte dies das (wirtschaftliche?) AUS für eine VdS-Anerkennung bedeuten, denn die erforderlichen Investitionskosten können für kleine und mittlere Not- und Servicezentralen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr beim Endkunden eingebracht werden. [Siehe hierzu den Beitrag „Europa macht Alarmempfangsstellen teurer“ in der Zeitschrift DSD (BDWS) - Ausgabe 01/2009 Seite 31 bis 33 (*1)].
Es scheint sich somit der Zusammenhang (NGN und EN) bei näherer Betrachtung selbst zu erklären. Es wird schlichtweg die bewährte Technik auf die baulichen Massnahmen verlagert um mit der Globalisierung Schritt zu halten. Was die Globalisierung uns wirklich bisher gebracht hat, sieht man aber deutlich an der derzeitigen "globalen Finanzkrise".

(*1) Anmerkung:
im oben erwähnten Beitrag (DSD) wird darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber die Europanorm als Gesetz umsetzen wird. Dies halten wir für eine reine Angstmache (nach dem Motto: "jede NSZ muss dies so handhaben oder vom Markt verschwinden"). Dem wird jedoch nicht so sein, da:
die höchstrichterliche Rechtsprechung den Charakter von DIN Normen wie folgt eingeschätzt hat:
• sie sind keine rechtsverbindlichen Grundlagen
• sie tragen eher Empfehlungscharakter
• sie können dem Stand der Technik entsprechen, stehen aber meist zurück
• sie sind das Ergebnis privatwirtschaftlicher Tätigkeit
• sie entspringen den Interessen (wirtschaftlicher?) interessierter Kreise
Zusätzliche Anmerkung
• DIN- sowie EN-Normen sind noch nie in Form von Gesetzen umgesetzt wurden

Lösungswege:
- für die Zukunft mit NGN können wir nur empfehlen, sich frühzeitig an die geforderte Technik anzupassen und den Kunden Migrationslösungen anzubieten. Dies bindet Ihre Kunden frühzeitig an Ihre NSZ.
- vorbeugend aus der "Zwangslage" Europanorm könnte, besonders für kleine und mittlere VdS-anerkannte NSZs, zum Beispiel durch eine gemeinsame aktive Verbandsarbeit (?) und/oder durch eine Prüfung/Zertifizierung (?) durch einen geprüften Sachverständigen (!) Ihre NSZ-Kompetenz am Markt weiterhin aufzeigen. Mit einer solchen Lösung positionieren Sie sich am Markt eindeutig, zwischen Nicht-anerkannt (Noname) und VdS-anerkannt (Highest-Qualitiy), gleichfalls als geprüfte/zertifizierte Not- und Servicezentrale!
-
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen mit Sicherheit bei allen Themen weiter.

Unseren Kunden
werden wir selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite stehen und Sie möglichst immer frühzeitig über Veränderungen informieren. Damit können Sie sich auf die anstehenden Basisveränderungen, ab etwa Mitte 2011, einstellen und somit für die kommenden Anforderungen, Ihren Kunden gegenüber, gewachsen sind.

Vielleicht gelingt es uns auch wieder Sie an einem "Betriebsversuch" teilnehmen zu lassen. Teilen Sie uns mit, wenn Sie an einem Betriebsversuch teilnehmen wollen und wie Sie sich denselben, in der praktischen Umsetzung, für Ihre Alarmempfangseinrichtung vorstellen könnten.

Wir werden uns auf jeden Fall, für unsere Kunden, wieder engagieren um eine humane und kostengünstige Lösung für ihre NSZ zu erreichen.


NGN im Kurzüberblick

Ein Anschluss
In der IP-Welt verschmelzen Sprache und Daten. Dies bedeutet, lt Aussage Telekom, dass man künftig an einem einzigen Anschluss die gesamte Sprach- und Datenkommunikation abwickeln kann und somit daraus profitieren wird.

Sachstand:
Wie allgemein den verschiedenen Fachpressemitteilungen zu entnehmen ist, soll der Weg ab 2015 für die Übertragungstechnik hin zu "NGN" (= "Next Generation Network"), was aber besser mit All-IP-Anschluss zu bezeichnen ist, führen. Ergänzend lese man hierzu den Artikel auf "call-magazin" (Telekom schaltet erstmals Telefonanschlüsse ohne Festnetz) -siehe Grafik-NGN

Die (angeblichen) Vorteile (Aussage der Telekom):
- hohe Erreichbarkeit
- Sicherheit
- Qualität
- weniger Wartungsaufwand
- geringere Betriebskosten
- maximale Planungs- und Zukunftssicherheit!
Angestrebt ist hierbei, die modernen Telekommunikationslösungen zu nutzen und trotzdem die bereits vorhandenen Endgeräte weiterhin einsetzen zu können.

So soll z.B. Business Access IP die sanfte Migration von ISDN- zu VoIP-Kommunikation, ohne hohe Investitionskosten, ermöglichen.

Für die Endnutzer ergibt sich hieraus eine ganz besonderes Situation.
Sie müssen den Marktgegebenheiten bzgl. der angebotenen Technik hinsichtlich der Sendeeinrichtungen Rechnung tragen, dass das Modem/der Router Notstromversorgt sein muss. Da Modem/Router (derzeit) nicht in 12V/DC angeboten werden, ist mindestens eine kleine USV von nöten, oder der Ersatzweg wird via GSM (höhere Anschaffungs- und Betriebskosten) realisiert.

Für die NSZs ergibt sich hieraus eine ganz besonderes Situation.
Sie müssen den Markgegebenheiten bzgl. der angebotenen Technik hinsichtlich der Empfangseinrichtungen, gleichfalls aber auch den Anforderungen der Kunden für die Sendeeinrichtungen parallel gerecht werden. Während für die NSZs die Massstäbe an die baulichen Anforderungen angehoben werden sollen (Europanorm prEN 50518-1:2008) werden die Anforderung hinsichtlich "sichere Übertragung" eindeutig sinken. Dies liegt daran, dass auch DIN / VDE / ZVEI / VdS etc. maximal sich an die Technik halten können, welche seitens des Netzbetreibers zur Verfügung gestellt werden wird.

Was ist bei der technischen Ausstattung einer Leitstelle zu beachten ?
• VdS–anerkannte Alarmempfangseinrichtungen
• Rückfallebene bei Ausfall der Leitstelle
• Investitionssicherheit
• Kontinuierlicher Ausbau sollte möglich sein

Damit auch Sie für die Zukunft gerüstet sind und Fachkompetent argumentieren können, werden wir ihnen hier stetig weitere umfassende Informationen zur Verfügung stellen.



Detailinformationen zur Geschichte sowie zur Technik NGN können Sie direkt bei Wikipedia nachlesen



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