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 Verbindungswege 

Verantwortung übertragen - die Verbindungswege zur NSZ (nach VdS)




Informationen über die eingesetzten Übertragungstechniken
(wird ständig erweitert)

Einleitung
Redundante Verbindungen nutzen zwei physikalisch unterschiedliche Übertragungsnetze, deren Netzzugänge auf verschiedenen Wegen in das Gebäude geführt werden. Die Übertragungsart ist auf jedem der Wege bedarfsgesteuert, das bedeutet, dass für jede Übertragung eine neue Verbindung zur Leitstelle aufgebaut werden muss. Es wird dabei nach der Übertragung auf dem Primärweg, meist dem Festnetzanschluss, und dem redundanten Weg, meist einem Funknetzanschluss, unterschieden. Ähnlich wie bei den reinen bedarfsgesteuerten Verbindungen müssen die Netzzugänge überwacht werden. Die Funktionstüchtigkeit beider Wege muss mindestens einmal innerhalb von 25 Stunden mit einem Testanruf geprüft werden. Als Primärweg wird immer häufiger das IP-Netz in Verbindung mit einem Redundanzweg verwendet. Dabei muss sichergestellt sein, dass der redundante Übertragungsweg nicht aus dem als Hauptübertragungsweg genutzten IP-Netz gebildet wird und außerdem eine sichere Verschlüsselung gewährleistet ist.

Bedarfgesteuerte Verbindung (VdS-A/B)
Die permanente Überwachung des Meldeweges ist bei der bedarfsgesteuerten Verbindung nicht gegeben. Sie wird eigens zum Zweck der Übertragung einer Meldung aufgebaut und nach der quittierten Übermittlung sofort wieder getrennt. Da der Leitungsweg vor und nach der Übertragung nicht überwacht wird, schreiben die Vorschriften einen „Testanruf“ mindestens einmal in 25 Stunden vor. Bedarfsgesteuerte Verbindungen nutzen die Übertragungswege nicht exklusiv, sondern im Wechsel mit anderen Nutzern. Alle Übertragungsgeräte müssen sich den Weg für eine Übertragung zwangsweise freischalten können. Der Vorteil dieser Übertragungsart ist, dass der Anschluss von vielen Anwendungen wechselseitig genutzt werden kann und somit keine zusätzlichen Kosten für eine Leitungsmiete, sondern ausschließlich Kosten für die Übertragung anfallen.

Bedarfsgesteuerte redundante Verbindung (VdS-C)
Redundante Verbindungen nutzen zwei physikalisch unterschiedliche Übertragungsnetze, deren Netzzugänge auf verschiedenen Wegen in das Gebäude geführt werden. Die Übertragungsart ist auf jedem der Wege bedarfsgesteuert, das bedeutet, dass für jede Übertragung eine neue Verbindung zur Leitstelle aufgebaut werden muss. Es wird dabei nach der Übertragung auf dem Primärweg, meist dem Festnetzanschluss, und dem redundanten Weg, meist einem Funknetzanschluss, unterschieden. Ähnlich wie bei den reinen bedarfsgesteuerten Verbindungen müssen die Netzzugänge überwacht werden. Die Funktionstüchtigkeit beider Wege muss mindestens einmal innerhalb von 25 Stunden mit einem Testanruf geprüft werden. Als Primärweg wird immer häufiger das IP-Netz in Verbindung mit einem Redundanzweg verwendet. Dabei muss sichergestellt sein, dass der redundante Übertragungsweg nicht aus dem als Hauptübertragungsweg genutzten IP-Netz gebildet wird und außerdem eine sichere Verschlüsselung gewährleistet ist.

Stehende (virtuelle) Verbindung (VdS-C)
Bei stehenden Verbindungen steht der Übertragungsweg permanent und ausschließlich für die Übertragung von Meldungen des gesicherten Objektes zur Verfügung. Eine permanente Kontrolle des gesamten Übertragungsweges muss gewährleistet sein. Unterbrechungen des Weges, die länger als 20 Sekunden dauern, müssen auf beiden Seiten des Weges zeitnah gemeldet werden. Unabhängig der Übertragungsentfernungen bietet sich aus wirtschaftlichen Gründen eine „virtuelle stehende Verbindung“ über den ISDN-D-Kanal mit den Diensten "D-Kanal-DATA" oder "ACCESS" und via Internet über das "Ethernetprotokoll (IP)" an.


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